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Meldestelle HinSchG

Vertraulicher Umgang mit Hinweisen (gemäß HinSchG)

Um unseren Verpflichtungen gegenüber Werten und Regeln gerecht zu werden, dürfen wir Fehlverhalten nicht dulden. Daher haben unsere Mitarbeitenden Zugang zu einer internen Meldestelle, über die sie Verstöße auch anonym melden können, und die zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Die Handhabung anonymer Hinweise unterliegt einer klaren Verfahrensordnung. Auch Geschäftspartner können sich vertrauensvoll an unsere Meldestelle wenden. Wir bei Etelser setzen uns dafür ein, einen ehrlichen Hinweisgeber vor jeder Art von Einflussnahme zu schützen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ermöglicht zudem die externe Meldung von Verstößen. Hierfür hat der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes eingerichtet. Informationen zum gesetzlichen Anwendungsbereich, den verfügbaren Meldekanälen und dem genauen Meldeverfahren können direkt bei der externen Meldestelle des Bundes eingeholt werden.

Datenschutz*

Hinweis: Nur bei Angabe einer E-Mailadresse kann eine Rückmeldung an diese erfolgen.

Was ist die Summe aus 8 und 6?